Die Gesetzesänderung ist aus unser Sicht unzureichend!
 
 
Die Kameradinnen und Kameraden finden, dass die Debatten rund um die Rettungsgassen sehr einseitig geführt werden. Höhere Strafen, nun ja- doch bringen die was? Strafen für Dinge, die kaum kontrollierbar sind- wie z.B. das Handyverbot am Steuer- die sind schlussendlich nicht hilfreich.
Die Leidtragenden sind im Übrigen nicht die Helfer aus den Reihen der Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr, nein es sind in jedem einzelnen Fall die Opfer von Unglücken. Wir glauben, dass neben einer eindeutigeren Gesetzgebung auch die Aufklärung über die Medien neu erfolgen muss. Selbst einer der größten Automobilclubs Deutschlands lässt die Autofahrer in seinen Videos gesetzesgetreu nur bis an die dicke Linie des Standstreifens fahren. Wie unser Archivbild vom 31.03.2017 zeigt, so sieht die Realität aus. Wer von den im Stau stehenden Fahrzeugführer weiß, wie viele Krankenwagen, Polizei- oder Feuerwehrfahrzeuge noch zum Unfallort müssen? Vermutlich keiner, doch eine Rettungsgasse sieht man nicht!

Lesen Sie auch den folgenden Artikel der OTZ
 
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OTZ- Bericht vom 07.07.2017

Feuerwehr: Rettungsgassen-Regel unklar

 

Mit härteren Strafen will der Bund erreichen, dass Autofahrer Rettungsgassen bilden. Das reicht nicht, sagen Helfer aus Thüringen.

Gera. Fehlende Rettungsgassen sind seit Jahren ein Ärgernis für Polizei, Feuerwehren und Notärzte – nicht erst seit dem schrecklichen Busunglück auf der A 9, bei dem am Montag 18 Menschen starben.

Der Gesetzgeber will mit höheren Bußgeldern und Punkten reagieren. Eigentlich hätte der Bundesrat heute eine Änderung des Bußgeldkatalogs verabschieden sollen. Daraus wird nun nichts – weil einigen Länder die vom Bund geplante Erhöhung von 20 auf bis zu 115 Euro nicht weit genug geht.

Niedersachsen fordert mindestens 200 Euro Bußgeld für die Behinderung von Rettungskräften. Der Bund will nachbessern. Aber nicht mehr vor der Sommerpause.

Für viele Helfer geht die Diskussion ohnehin in die falsche Richtung. Nicht die Bußgelder seien das Problem, sondern die unklare Regelung, wie eine Rettungsgasse überhaupt zu bilden ist. Die Feuerwehr Schleiz etwa, nach unzähligen Einsätzen auf der A 9 durchaus erfahren mit dem Thema, sieht die Schuld nicht nur bei den Autofahrern. „Fünf Gründe, warum Rettungsgassen nicht funktionieren“, überschreibt sie zugespitzt einen Brandbrief zur aktuellen politischen Debatte.

Verbot der Spurwechsel im Stau gefordert

Zwar wurde Paragraf 11, Absatz 2 der Straßenverkehrs­ordnung (StVO) im vorigen Jahr geändert, um mehr Klarheit bei der Bildung von Rettungsgassen zu bilden (siehe Infokasten) – wichtige Punkte aber fehlen den Unfallhelfern darin.

So sei noch immer nicht eindeutig geklärt, ob der Standstreifen für die Bildung der Rettungsgasse genutzt werden darf oder nicht. Eine eindeutige Formulierung in der StVO sei hilfreich.

Vielen Autofahrern sei zudem nicht bewusst, wie viel Platz ein Feuerwehr-Fahrzeug überhaupt braucht. Der Gesetzgeber, so der Schleizer Stadtbrandmeister Ronny Schuberth, solle eine Mindestbreite von 3,50 Metern in die Verordnung aufnehmen.

Darüber hinaus fordern er und seine Kameraden ein Verbot der oft sinnlosen Spur­wechsel im Falle von Stau oder stockendem Verkehr. Und schließlich müsse noch deutlicher gemacht werden, dass eine Rettungsgasse immer gebildet werden muss, sobald der Verkehr stockt, und nicht erst, wenn ein Blaulicht im Rückspiegel auftaucht. Das wiederum gelte nicht nur für Autobahnen, sondern für alle mehrspurigen Straßen außerorts. Genau so steht es zwar in der StVO – die Praxis aber zeige, wie unverstanden die Regelung ist.

Mehr Klarheit also statt härterer Strafen, das wünschen sich die Helfer vor Ort. Frühestens Ende September – kurz vor der Bundestagswahl – wird ein neuer Entwurf zur StVO-Änderung vorliegen.

So sei noch immer nicht eindeutig geklärt, ob der Standstreifen für die Bildung der Rettungsgasse genutzt werden darf oder nicht. Eine eindeutige Formulierung in der StVO sei hilfreich.

Vielen Autofahrern sei zudem nicht bewusst, wie viel Platz ein Feuerwehr-Fahrzeug überhaupt braucht. Der Gesetzgeber, so der Schleizer Stadtbrandmeister Ronny Schuberth, solle eine Mindestbreite von 3,50 Metern in die Verordnung aufnehmen.

Darüber hinaus fordern er und seine Kameraden ein Verbot der oft sinnlosen Spur­wechsel im Falle von Stau oder stockendem Verkehr. Und schließlich müsse noch deutlicher gemacht werden, dass eine Rettungsgasse immer gebildet werden muss, sobald der Verkehr stockt, und nicht erst, wenn ein Blaulicht im Rückspiegel auftaucht. Das wiederum gelte nicht nur für Autobahnen, sondern für alle mehrspurigen Straßen außerorts. Genau so steht es zwar in der StVO – die Praxis aber zeige, wie unverstanden die Regelung ist.

Mehr Klarheit also statt härterer Strafen, das wünschen sich die Helfer vor Ort. Frühestens Ende September – kurz vor der Bundestagswahl – wird ein neuer Entwurf zur StVO-Änderung vorliegen.