Die Gesetzesänderung ist aus unser Sicht unzureichend! |
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Die
Kameradinnen und Kameraden finden, dass die Debatten rund um die
Rettungsgassen sehr einseitig geführt werden. Höhere Strafen, nun ja-
doch bringen die was? Strafen für Dinge, die kaum kontrollierbar sind-
wie z.B. das Handyverbot am Steuer- die sind schlussendlich nicht
hilfreich. Die Leidtragenden sind im Übrigen nicht die Helfer aus den Reihen der Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr, nein es sind in jedem einzelnen Fall die Opfer von Unglücken. Wir glauben, dass neben einer eindeutigeren Gesetzgebung auch die Aufklärung über die Medien neu erfolgen muss. Selbst einer der größten Automobilclubs Deutschlands lässt die Autofahrer in seinen Videos gesetzesgetreu nur bis an die dicke Linie des Standstreifens fahren. Wie unser Archivbild vom 31.03.2017 zeigt, so sieht die Realität aus. Wer von den im Stau stehenden Fahrzeugführer weiß, wie viele Krankenwagen, Polizei- oder Feuerwehrfahrzeuge noch zum Unfallort müssen? Vermutlich keiner, doch eine Rettungsgasse sieht man nicht! Lesen Sie auch den folgenden Artikel der OTZ |
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OTZ- Bericht vom 07.07.2017 |
Feuerwehr: Rettungsgassen-Regel unklar
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Mit härteren Strafen will der Bund erreichen, dass Autofahrer Rettungsgassen
bilden. Das reicht nicht, sagen Helfer aus Thüringen.
Gera. Fehlende Rettungsgassen sind seit Jahren ein Ärgernis für Polizei,
Feuerwehren und Notärzte – nicht erst seit dem schrecklichen Busunglück auf
der A 9, bei dem am Montag 18 Menschen starben.
Der Gesetzgeber will mit höheren Bußgeldern und Punkten reagieren.
Eigentlich hätte der Bundesrat heute eine Änderung des Bußgeldkatalogs
verabschieden sollen. Daraus wird nun nichts – weil einigen Länder die vom
Bund geplante Erhöhung von 20 auf bis zu 115 Euro nicht weit genug geht.
Niedersachsen fordert mindestens 200 Euro Bußgeld für die Behinderung von
Rettungskräften. Der Bund will nachbessern. Aber nicht mehr vor der
Sommerpause.
Für viele Helfer geht die Diskussion ohnehin in die falsche Richtung. Nicht
die Bußgelder seien das Problem, sondern die unklare Regelung, wie eine
Rettungsgasse überhaupt zu bilden ist. Die Feuerwehr Schleiz etwa, nach
unzähligen Einsätzen auf der A 9 durchaus erfahren mit dem Thema, sieht die
Schuld nicht nur bei den Autofahrern. „Fünf Gründe, warum Rettungsgassen
nicht funktionieren“, überschreibt sie zugespitzt einen Brandbrief zur
aktuellen politischen Debatte.
Verbot der Spurwechsel im Stau gefordert
Zwar wurde Paragraf 11, Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) im
vorigen Jahr geändert, um mehr Klarheit bei der Bildung von Rettungsgassen
zu bilden (siehe Infokasten) – wichtige Punkte aber fehlen den Unfallhelfern
darin.
So sei noch immer nicht eindeutig geklärt, ob der Standstreifen für die
Bildung der Rettungsgasse genutzt werden darf oder nicht. Eine eindeutige
Formulierung in der StVO sei hilfreich.
Vielen Autofahrern sei zudem nicht bewusst, wie viel Platz ein
Feuerwehr-Fahrzeug überhaupt braucht. Der Gesetzgeber, so der Schleizer
Stadtbrandmeister
Darüber hinaus fordern er und seine Kameraden ein Verbot der oft sinnlosen
Spurwechsel im Falle von Stau oder stockendem Verkehr. Und schließlich
müsse noch deutlicher gemacht werden, dass eine Rettungsgasse immer gebildet
werden muss, sobald der Verkehr stockt, und nicht erst, wenn ein Blaulicht
im Rückspiegel auftaucht. Das wiederum gelte nicht nur für Autobahnen,
sondern für alle mehrspurigen Straßen außerorts. Genau so steht es zwar in
der StVO – die Praxis aber zeige, wie unverstanden die Regelung ist.
Mehr Klarheit also statt härterer Strafen, das wünschen sich die Helfer vor
Ort. Frühestens Ende September – kurz vor der Bundestagswahl – wird ein
neuer Entwurf zur StVO-Änderung vorliegen.
So sei noch immer nicht eindeutig geklärt, ob der Standstreifen für die
Bildung der Rettungsgasse genutzt werden darf oder nicht. Eine eindeutige
Formulierung in der StVO sei hilfreich.
Vielen Autofahrern sei zudem nicht bewusst, wie viel Platz ein
Feuerwehr-Fahrzeug überhaupt braucht. Der Gesetzgeber, so der Schleizer
Stadtbrandmeister
Darüber hinaus fordern er und seine Kameraden ein Verbot der oft sinnlosen
Spurwechsel im Falle von Stau oder stockendem Verkehr. Und schließlich
müsse noch deutlicher gemacht werden, dass eine Rettungsgasse immer gebildet
werden muss, sobald der Verkehr stockt, und nicht erst, wenn ein Blaulicht
im Rückspiegel auftaucht. Das wiederum gelte nicht nur für Autobahnen,
sondern für alle mehrspurigen Straßen außerorts. Genau so steht es zwar in
der StVO – die Praxis aber zeige, wie unverstanden die Regelung ist.
Mehr Klarheit also statt härterer Strafen, das wünschen sich die Helfer vor
Ort. Frühestens Ende September – kurz vor der Bundestagswahl – wird ein
neuer Entwurf zur StVO-Änderung vorliegen. |
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