![]() Heute ist der 5. Dezember 2018 2018 Ein Jahr, was uns beschäftigte und Sie zum Nachdenken anregen sollte! Wissen Sie es noch? Am 31.12.2018 ist es so weit. Die Rauchmelderpflicht wird auch in Thüringen eingeführt. Also, wenn der Weihnachtsmann noch nichts fürs Sack'l hat, warum nicht mal etwas für die Sicherheit der ganzen Familie? Denken Sie daran, Rauchmelder sind technische Einrichtungen einer (Über-)Lebensversicherung, bei der Sie selbst der/die Begünstigte sein können. Doch die Technik hat allerdings auch einen Haken, zumindest dort, wo sie "professionell" auch schon länger verbaut wurde. Der Monat März 2018 zählte bei den Kameraden der Schleizer Feuerwehren zu dem "Brandmeldeanlagen- reichsten" Monat seit ihrem Bestehen. Zwölf Mal wurden die Kameraden zu Auslösungen der teileweise in die Jahre gekommenen Technik alarmiert. Davon waren die Kameraden allein acht Mal auf Schloß Burgk zu allen möglichen und unmöglichen Tag- und Nachtzeiten. So viel Kultur verträgt keine Einsatzkraft! Was folgte war eine intensive Suche nach Lösungen, damit die Fehlalarme ein Ende haben mögen. Bis zum heutigen Tag waren die Einsatzkräfte der Schleizer Feuerwehren zu 49 Auslösungen von Brandmeldeanlagen im Jahr 2018 unterwegs. Im gesamten Jahr 2017 waren es noch 28. Dabei kann man nicht wirklich behaupten, dass die Technik Schrott ist. Wenn man vom schon legendären Schloß Burgk mal absieht, haben in den meisten Fällen die Rauchwarnmelder oder Handruckmelder genau das getan, was sie auch sollen - sie haben ausgelöst, weil alle Komponenten für die Funktion erfüllt waren. Die Technik ist allerdings nicht schuld, wenn deren Nutzer den Umgang damit nicht beherrscht. Folgende Auslösegründe lagen vor: 1. böswillige Auslösung von Handdruckmeldern ausschließlich von Personen mit Migrationshintergrund in zwei Gemeinschaftsunterkünften und einem Industriebetrieb 2. Auslösungen von Rauchwarnmeldern beim Zubereiten von Speisen mit verunreinigten Elektrogeräten 3. Auslösungen von Rauchwarnmeldern wegen verbotswidrigen Rauchen von Zigaretten und E-Zigaretten in Räumen 4. Auslösung von Rauchwarnmeldern wegen Missbrauch von Feuerlöschern 5. Staubentwicklungen von technologischen Ablauffehlern mit folgender Auslösung von Rauchwarnmeldern 6. Fehleinschätzungen bei Wartungs- und Prüfarbeiten, in Produktionsabläufen mit folgender Auslösung von Rauchwarnmeldern
![]() Fenster schließen |