Heute ist der 12. Dezember 2019

Bilder und Impressionen des Jahres 2019

 

 

 

Säge nie an dem Ast, auf dem Du sitzt.... das ist wohl schon eine sehr alte Weisheit.

Doch so richtig interpretieren können viele Mitmenschen unserer Gesellschaft dieses uralte Sprichwort nicht.

 

Die Einsatzkräfte von Rettungsdienst und Feuerwehr können schon ein Lied davon singen.

Ja, Halten und Parken ist auch in Schleiz vielerorts ein Problem. Wussten Sie schon, dass - egal wo sie Parken - immer rund drei Meter Fahrbahnbreite neben Ihrem Fahrzeug übrigbleiben müssen?

 

 

"Gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ist das Halten (und somit erst recht auch das Parken) an engen Straßenstellen verboten. Es muss also bestimmt werden, was eine enge Straßenstelle ist.

Hierfür richtet man sich an dem Erfordernis aus, dass ein Fahrzeug mit "normaler" Breite unter Einhaltung eines angemessenen Sicherheitsabstandes trotz des haltenden bzw. geparkten Fahrzeugs noch ungehindert durchfahren kann.

Wie breit ist nun ein normales Fahrzeug höchstens? Die Antwort ergibt sich aus § 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO: Die höchstzulässige Breite darf bei Kraftfahrzeugen und Anhängern 2,55 m nicht überschreiten.

Um nun den erforderlichen Freiraum für den normalen Fahrverkehr zu erhalten, ist weiterhin zu bestimmen, wieviel seitlichen Sicherheitsabstand der Führer eines Normalfahrzeug vernünftigerweise benötigt, um zwischen haltenden oder geparkten Fahrzeugen oder anderen seitlichen Begrenzungen (z. B. dem einem Fahrzeug gegenüberliegenden Gehweg) vorbei zu fahren.

Im allgemeinen geht die Rechtsprechung hierfür von 50 cm (je 25 cm auf jeder Seite) aus. Aus der Addition der höchstzulässigen Fahrzeugbreite und dem erforderlichen Sicherheitsabstand würde sich eine erforderliche Mindestbreite für den Fahrverkehr von 3,05 m ergeben." (Auszug aus Verkehrslexikon)

 

In der Fröbelstraße (unser Bild heute), aber auch in der Böttcherstraße in Schleiz erlebt man nahezu täglich, dass diese Regel wohl kaum jeder betrachtet.

In beiden Straßen befinden sich brisante Objekte, wie ein Wohnheim für mehrfach behinderte Menschen oder auch eine Grundschule.

Die Einsatzkräfte der Feuerwehr können fast nie die Straßen passieren, ohne den Bürgersteig als Fahrweg zu nutzen.

 

In der Fröbelstraße kommt erschwerend hinzu, dass es vorrangig die Mitarbeiter des Wohnheimes sind, die ihre einzige Rettungszufahrt zustellen. Ob jenen auch bewusst ist was passiert, wenn im Ernstfall die Feuerwehr nicht rechtzeitig zu Ihnen kommt?

 

Eine Veränderung der Situation wurde seitens der Feuerwehr bei den Verantwortlichen schon mehrfach eingefordert - bisher aber ohne Ergebnis.

 

 

 

 

 






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