(Auszug aus der Satzung:)
Zweck des Verbandes ist es, alle körperlich und geistig Behinderten auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens so zu unterstützen und zu fördern, dass sie ein gleichberechtigtes, aktives, menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft führen können. Das schließt die Förderung und Unterstützung ihrer Angehörigen, Betreuer, Pfleger, und all derer ein, die beruflich mit und für Behinderte arbeiten.
(1) Zur Erfüllung des Zwecks stellt sich der Verband folgende Aufgaben:
a) Beratung und Betreuung aller Behinderten und deren Angehörigen in allen Fragen des Behindertenrechts, aller sonstigen einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und der Unterstützung im Verkehr mit Behörden und Institutionen. Das betrifft insbesondere arbeitsrechtliche Fragen, Hilfe bei der Versorgung mit behindertengerechtem Wohnraum u. a.
b) Unterstützung der Familien durch sozialpädagogische Anleitung und Hilfen in der Hauswirtschaft, Unterstützung durch einen Fahr-, Begleit- und Assistenzservices zu Ämtern und Behörden, bei ärztlichen Verordnungen, zu Kuren, zum Einkaufen und anderen Erledigungen.
Führen eines Mietwagenunternehmens zur Unterstützung des o. g. Fahr-, Begleit- und Assistenzdienstes für Behinderte einschließlich Rollstuhlfahrern.
c) Förderung von Rehabilitationsstätten, Behindertenplätzen in Betrieben und Werkstätten für Behinderte
d) Förderung von Erholungsmöglichkeiten für Behinderte sowie des Behindertensportes
e) Organisation einer guten kulturelle Betreuung
f) Der Verband organisiert eine ständige wirksame Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, alle auf die Probleme der Behinderten aufmerksam machen und die soziale Verantwortung der Gesellschaft gegenüber den Behinderten deutlich herauszustellen.
g) Ein besonderes Anliegen des Verbandes ist die Zusammenarbeit mit allen öffentlichen, privaten, konfessionellen und wissenschaftlichen Organisationen ähnlicher Zielstellung. Darüber hinaus will der Verband durch Empfehlungen und Anregungen bei Behörden und Institutionen aller Ebenen mit darauf einwirken, dass bei allen Maßnahmen den Belangen der Behinderten Rechnung getragen wird.
h) Der Verband setzt sich zur Aufgabe, die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in Jugendgruppen bzw. deren öffentlichen Einrichtungen zu ermöglichen.
(1) Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes.
(3) Er darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.